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EffektivzinsberechnungDie Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, in Darlehensangeboten und -verträgen alle maßgeblichen Preise und Kosten für das Darlehen anzugeben. So ist insbesondere der effektive Jahreszins anzugeben. Verschiedene Konditionen lassen sich nur über den Effektivzins und nicht alleine über den Nominalzins miteinander vergleichen.Bei unserer Berechnung gehen wir von folgenden Annahmen aus: - es fallen keine zusätzlichen Schätzkosten oder Gebühren an - Tilgungen werden sofort verrechnet - Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen jeweils am Monatsende Ein Angebot für Ihre individuelle Immobilienfinanzierung (über 100 Banken und Versicherungen) können Sie z.B. unter baufi-info24.de anfordern. Eine Übersicht der aktuellen Konditionen finden Sie z.B. unter baugeldvergleich.de. Bitte beachten Sie, dass dieser Anbieter natürlich nicht alle Banken in seinem Angebot hat. Außerdem ist die Kreditvergabe, gerade bei den extrem günstigen Anbietern, nur bei wirklich guter Bonität möglich. In der Regel müssen Sie dazu ein Verkehrswertgutachten vorlegen, das wie Ihnen gerne erstellen. Aber vielleicht können Sie Ihre Hausbank mit Hinweis auf die Top-Konditionen ein paar Zehntel herunter handeln.
© weststadtmakler.de - Dipl.-Sachverständiger (DIA) Martin Burkard Karlsruhe 2012
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